ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
für Beratung, Einzelcoaching und Gruppentraining
1. Anwendbarkeit der AGB
1.1. Die AGB regeln die Vertragsbeziehungen zwischen Petra Mayrhofer (im Folgenden Auftragnehmerin bzw. Beraterin) und dem Klienten bzw. Auftraggeber, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige
Fassung der AGB.
1.2. Entgegenstehende AGB des/der Klienten sind ungültig, es sei denn, die Aufragnehmerin stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu. Im Folgenden werden unter dem Begriff Klient bzw. Auftraggeber sowohl männliche als auch weibliche natürliche Personen sowie Gruppen bzw. juristische Personen angesprochen.
1.3. Mit der Anmeldung zu einer Beratung, einem Coaching oder Training bzw. Seminar erklärt sich der Klient ausdrücklich mit den AGB einverstanden.
2. Gegenstand
2.1. Die Beraterin bietet Beratung im Rahmen der Lebens- und Sozialberatung, Einzelcoaching und Gruppentraining an. Es handelt sich dabei um keine Therapie. Diese Dienstleistungen können eine gründliche körperliche Untersuchung und Behandlung durch einen Arzt nicht ersetzen.
2.2. Das konkrete Beratungsziel wird zu Beginn der gemeinsamen Arbeit definiert. Die Beraterin kann jedoch das Erreichen vereinbarter Ziele bzw. eines gewünschten Erfolges in der gemeinsamen Arbeit nicht garantieren.
3. Vertragsabschluss
Die Anmeldung zu Beratung, Coaching, Trainings und Seminaren erfolgt mündlich (auch telefonisch) oder schriftlich (auch per E-Mail) und stellt eine feste Zusage zum Abschluss eines Beratungsvertrages dar.
4. Honorar und Zahlungsbedingungen
4.1. Beratung, Einzelcoaching
Das Honorar für eine 60-minütige Sitzung wird vor Beginn schriftlich vereinbart.
4.2. Gruppentrainings und Seminare
Das Honorar für Gruppentrainings und Seminare ist ein Pauschalhonorar und wird vorab zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Anzahl der Teilnehmer, der individuell vereinbarten Dauer und dem Aufwand der angebotenen Leistung.
4.3. Die Bezahlung erfolgt je nach Vereinbarung entweder nach jeder Beratung bzw. jedes Coachings in bar oder nach Rechnungslegung durch Überweisung auf ein von der Beraterin bekanntzugebendes Konto. Im Einzelfall ist nach Absprache mit der Beraterin die Vereinbarung von Akontozahlungen möglich. Bei Barzahlung ist das Honorar unmittelbar nach Sitzungsende fällig. Bei Zahlung auf Rechnung ist das Honorar sofort mit Rechnungslegung fällig.
4.4. Die Beraterin wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigte Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
4.5. Elektronische Rechnungslegung
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Auftragnehmerin ausdrücklich einverstanden.
4.6. Bei Nichteinhaltung der unter Punkt 4.3. vereinbarten Zahlungsbedingungen behält sich die Beraterin die Einleitung eines Mahnverfahrens vor. Der Klient verpflichtet sich für den Fall eines Zahlungsverzuges - auch wenn dieser unverschuldet ist - die der Beraterin entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Der Klient verpflichtet sich insbesondere, im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros die der Beraterin dadurch entstehenden Kosten zu tragen. Sofern die Beraterin das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Klient Mahngebühren in Höhe von 4% des Beratungs- bzw. Coachingpreises sowie Portokosten pro erfolgter Mahnung zu bezahlen. Die Beraterin behält sich die Geltendmachung eines allfälligen darüber hinausgehenden Schadens ausdrücklich vor.
5. Termine und Terminabsagen
5.1. Beratung, Einzelcoaching
Dauer und Termine der Sitzungen werden zwischen den Vertragsparteien individuell im Erstgespräch und nachfolgend im beiderseitigen Einvernehmen vereinbart. Die Beratung bzw. das Coaching kann jederzeit im beiderseitigen Einvernehmen beendet werden. Termine können bei unvorhergesehenen Ereignissen spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, ohne dass dafür etwas verrechnet wird. Ohne rechtzeitige Terminabsage ist das vereinbarte Honorar für die versäumte Sitzung zur Gänze fällig. Bei Zuspätkommen ist in der Regel keine Verlängerung der Sitzungszeit möglich.
5.2. Gruppentrainings und Seminare
Die Termine für Gruppentrainings und Seminare werden im Voraus bekannt gegeben. Klienten, die Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KschG sind, können von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung gemäß § 5e KschG binnen sieben Werktagen (wobei der Samstag nicht als Werktag zählt) zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses gemäß Punkt 3. der AGB zu laufen. Nach fruchtlosem Verstreichen der Rücktrittsfrist ist das gesamte Honorar fällig. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn mit der Ausführung der Beratungsleistung vereinbarungsgemäß bereits innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird. Der Beginn der ersten Einheit von Trainings und Seminaren gilt als Beginn der Ausführung der Beratungsleistung.
5.3. Absagen durch die Trainerin
Die Seminare und Workshops können aus wichtigem Grund (zu geringe Teilnehmerzahl, Krankheit der Beraterin, etc.) durch die Beraterin abgesagt werden. Die Absage erfolgt - sofern noch möglich - schriftlich, andernfalls per E-Mail oder telefonisch. Die Beraterin wird unverzüglich einen Ersatztermin bekannt geben. In Ausnahmefällen wird einvernehmlich anstelle der Inanspruchnahme des Ersatztermins das bereits geleistete Honorar durch die Beraterin an den Klienten zurückgezahlt.
6. Audio und Videoaufnahmen
Video- und Audioaufnahmen während der Seminare und Workshops dürfen seitens der Klienten nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Beraterin angefertigt werden.
7. Ort der Beratung, Einzelcoaching
Die angebotenen Leistungen werden entweder in 1060 Wien, Mariahilferstrasse 89A abgehalten oder an einem anderen zwischen den Vertragsparteien einvernehmlich vereinbarten Ort.
8. Geheimhaltung und Datenschutz
Die Beraterin verpflichtet sich – auch über das Vertragsende hinaus – alle ihr im Zusammenhang mit einer Beratung bekannt gewordenen Daten und Informationen vertraulich zu behandeln. Hiervon ausgenommen sind jene Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht. Die Beraterin ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten.
9. Haftung und Schadenersatz
9.1. Die Auftragnehmerin haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.
9.2. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
9.3. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
9.4. Sofern die Auftragnehmerin das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das österreichische Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht sowie des UN-Kaufrechts. Als Gerichtsstand wird das jeweils sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Änderungen des Vertrages und Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
11.2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages
einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte der Vertrag eine Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen
unberührt. Anstelle einer ungültigen Bestimmung gilt eine ihrem wirtschaftlichem Zweck möglichst nahe kommende Regelung als vereinbart.